Wir sind alle gerne jung - und doch vermögen wir das Alt werden nicht verhindern. Gewiss nicht wenige von uns werden einmal Altenpflege benötigen. Dieser Artikel beschreibt Arten der Altenpflege in der Bundesrepublik Deutschland.
Menschen, die den Beruf Altenpflege beherrschen, kümmern sich um alte Leute. Nicht jeder kann diesem Beruf nachgehen. Das sind vier typische Formen der Altenpflege: Häusliche Krankenpflege, palliative Krankenpflege, Seniorenheim und Pflegedienste.
Die Ausgaben für die häusliche Krankenpflege werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Ausgebildete Altenpfleger und Krankenpfleger übernehmen die ambulante Krankenpflege beim Versicherten zuhause.
An größeren gibt es sogenannte Palliativstationen. Auf einer solchen Krankenstation leben inkurabel kranke Personen. Durch eine umfassende Betreuung soll ihnen das Leben in den letzten Tagen erleichtert werden. Auf Palliativstationen arbeiten Krankenpfleger und Altenpfleger oft Hand in Hand.
Verschiedenartige Formen - Ein Ziel
Das Seniorenheim. Hier werden Menschen den ganzen Tag (oder einen Teil des Tages) rücksichtsvoll betreut. Eine Sonderform ist die Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige Personen gehen für einige Wochen in das Seniorenheim, damit die Familie, die sie ansonsten betreut, in Ferien fahren kann.
Sozialstationen sind Standorte von Einrichtungen wie dem Roten Kreuz oder der Caritas. Es gibt sie in nahezu jeder größeren Gemeinde. Hier arbeiten etliche Altenpfleger. Die Pfleger sind viel auf Achse. Sie gehen zu den kranken Menschen nachhause und betreuen sie dort.
All dieser Arten der Altenpflege verfolgen ein Zweck: Den Leuten, obwohl sie gepflegt werden müssen, viel Eigenständigkeit und Lebensqualität zu ermöglichen. Altenpfleger geben beispielsweise Medikamente und wechseln Verbände. Alle Aufgaben, welche der Altenpfleger annimmt, sollten mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Personen stattfinden.
Die gesetzlichen Möglichkeiten wurden in Deutschland mit dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht. Das Krankenversicherungsrecht ist andererseits für medizinische Gesichtspunkte der Altenpflege zuständig. Gesetzesgrundlagen sind schön und gut. Die eigentliche Altenpflege erbringen in der Bundesrepublik Deutschland oft auch Ärzte in Kliniken.